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Darf mir gekündigt werden, wenn Angehörige in der Wohnung leben?

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Dieser Kündigungsgrund setzt voraus, dass die Wohnung nicht regelmäßig zum Wohnen verwendet wird und dass weder Sie noch eintrittsberechtigte Angehörige sie dringend benötigen. Wird die Wohnung regelmäßig zum Wohnen verwendet, etwa durch eintrittsberechtigte Angehörige, kommt es auf das dringende Wohnbedürfnis gar nicht mehr an.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1992)

Der Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 6 MRG setzt in gewisser Abweichung zum Gesetzestext das Fehlen einer regelmäßigen Verwendung zu Wohnzwecken (durch wen immer - SZ 23/214) und den Mangel eines dringenden Wohnbedürfnisses des Mieters oder eintrittsberechtigter Personen voraus. Wenn daher eine regelmäßige Verwendung zu Wohnzwecken (noch dazu durch eintrittsberechtigte Personen) erfolgt, ist der dringende Wohnbedarf des Mieters oder der eintrittsberechtigten Personen gar nicht mehr zu prüfen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070217 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 7 von 36.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Kündigung wegen fehlenden Wohnbedürfnisses

Ja, das kann ein Kündigungsgrund sein. Wer die Wohnung nur als gelegentliches Absteigquartier in der Nähe seiner Geschäfte nutzt, hat kein schutzwürdiges Wohnbedürfnis. Ihr Interesse an der Wohnung muss über bloße Bequemlichkeit hinausgehen und sie muss regelmäßig zum Wohnen verwendet werden.

günstig für Vermieter Weitergabe der Wohnung an nahe Angehörige

Bestand beim Auszug des Mieters noch ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen, beendete dieser die Benützung aber und zog erst Jahre später wieder ein, ohne dass damals ein gemeinsamer Haushalt bestand, kann der Vermieter kündigen. Der Kündigungsgrund der Weitergabe liegt dann vor.

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