Wann wird geprüft, ob ich die Wohnung dringend brauche?
betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige des verstorbenen Mieters
Entscheidend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters. Spätere Veränderungen zählen nur mit, wenn sie damals schon für die nächste Zeit zu erwarten waren. Ungewisse Entwicklungen in der Zukunft bleiben außer Betracht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (17 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Grundsätzlich ist das dringende Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters zu beurteilen; nachträgliche Änderungen müssen jedoch insoweit berücksichtigt werden, als sie zum Zeitpunkt des Todes des Mieters für die nächste Zeit zu erwarten waren; nur auf ungewisse, in der Zukunft liegende Verhältnisse ist bei Beurteilung des dringenden Wohnbedürfnisses nicht Bedacht zu nehmen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die freiwillige Aufgabe einer unbefristet gemieteten, nur subjektiv als Übergangslösung gedachten Wohnung ist keine nachträgliche Änderung, die im Zeitpunkt des Todes des Hauptmieters für die nächste Zeit unter Heranziehung einer objektiven Betrachtungsmöglichkeit zu erwarten war.OGH 4 Ob 187/13y, 19.11.2013
- Ein im Todeszeitpunkt des früheren Mieters bestehendes Eintrittsrecht eines Angehörigen kann nicht im Nachhinein dadurch wieder wegfallen, dass das zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Wohnbedürfnis später auf Grund einer anderen Wohnmöglichkeit wegfällt.OGH 1 Ob 246/06t, 28.11.2006
- Nachträgliche Änderungen und Entwicklungen der Sachlage bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz sind nur insoweit zu berücksichtigen, als sie den Schluss zulassen, dass ein schutzwürdiges Interesse auch schon zum Zeitpunkt der Kündigung gegeben war.OGH 9 Ob 90/00a, 05.04.2000
- Nachträgliche Änderungen sind, wenn überhaupt, nur zugunsten des Mieters zu berücksichtigen.OGH 3 Ob 117/95, 13.03.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 17.
- OGH 1 Ob 174/22b, 12.10.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 49/19w, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
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