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Wann wird geprüft, ob ich die Wohnung dringend brauche?

betrifft Mieter, Vermieter, Angehörige des verstorbenen Mieters
Entscheidend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters. Spätere Veränderungen zählen nur mit, wenn sie damals schon für die nächste Zeit zu erwarten waren. Ungewisse Entwicklungen in der Zukunft bleiben außer Betracht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 12.10.2022 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1986)

Grundsätzlich ist das dringende Wohnbedürfnis des Eintrittsberechtigten nach den Verhältnissen im Zeitpunkt des Todes des bisherigen Mieters zu beurteilen; nachträgliche Änderungen müssen jedoch insoweit berücksichtigt werden, als sie zum Zeitpunkt des Todes des Mieters für die nächste Zeit zu erwarten waren; nur auf ungewisse, in der Zukunft liegende Verhältnisse ist bei Beurteilung des dringenden Wohnbedürfnisses nicht Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069970 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 17.

Im Gesetz

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