Wird mein Überstundengeld in der Schwangerschaft weitergezahlt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 25.01.2022 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtsansicht, dass Arbeitnehmerinnen während der Dauer eines Überstundenverbots nach § 8 MSchG hinsichtlich der Entlohnung nicht ungünstiger gestellt werden dürften als Arbeitnehmer bei einer Dienstverhinderung infolge Krankheit oder Arbeitsunfall oder während des Erholungsurlaubs, trifft nicht zu. Eine solche Gleichbehandlungspflicht ergibt sich auch nicht aus der Mutterschutz-RL 92/85/EWG und der dazu ergangenen Rechtsprechung des EuGH.OGH 8 ObA 35/21m, 25.01.2022
- Auch bei Weiterbeschäftigung der schwangeren Dienstnehmerin können daher Verdiensteinbußen dadurch eintreten, dass sie keine Überstunden mehr leisten darf. Über die Normalarbeitszeit hinausgehende Mehrleistungen sollen während Schwangerschaft und Stillzeit nicht fortgezahlt werden, wenn sie tatsächlich nicht mehr erbracht werden.OGH 8 ObA 35/21m, 25.01.2022
- Hier: Gesichert wird nach § 14 Abs 1 MSchG der Durchschnittslohn, der sich aus Normallohn (Gehalt) einschließlich aller Zulagen und Zuschläge errechnet. Nicht umfasst von der Weiterzahlungspflicht des Dienstgebers ist das Entgelt für die Leistung von Überstunden, selbst wenn zulässigerweise ein Überstundenpauschale vereinbart war.OGH 8 ObA 35/21m, 25.01.2022
- Die Turnusdienstzulage einer Krankenschwester ist nicht nur als pauschale Überstundenabgeltung zu verstehen und von der Weiterzahlungspflicht des §14 Abs1 MuttSchG erfasst.OGH 8 ObA 124/03y, 26.02.2004
- Ebensowenig erfasst ist eine zulässigerweise vereinbarte Überstundenpauschale.OGH 8 ObA 124/03y, 26.02.2004
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070949 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 8 ObA 35/21m, 25.01.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
MuttSchG §14 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Entscheidend ist, ob Sie den Entgeltbestandteil auch in der normalen Arbeitszeit erhalten, ohne dass es auf eine bestimmte Leistung ankommt. Dann zählt er mit. Gebührt er ausschließlich für eine ganz bestimmte Arbeit, die Sie während der Überstunden nicht erbringen, bleibt er außen vor. Steckt darin bereits ein Überstundenentgelt, wird er ebenfalls nicht berücksichtigt.
Ein Pauschalbetrag für Überstunden ist grundsätzlich erlaubt. Deckt er Ihre tatsächlich geleisteten Überstunden aber nicht ab, können Sie den darüber hinausgehenden gesetzlichen Anspruch trotzdem verlangen.