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Zählt eine einmalige Prämie zu meinem Normallohn?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Nein. Außerordentliche Entgeltbestandteile fallen nicht unter den Normallohn, vor allem dann nicht, wenn sie nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung anknüpfen oder nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten gewährt werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.01.2021 (5 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Außerordentliche Entgeltbestandteile, insbesondere wenn sie nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung anknüpfen oder wenn sie nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten gewährt werden, fallen nicht unter den Begriff des Normallohnes.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0051884 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Genannte Normen

AZG §10 Abs2

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Welche Entgeltteile zum Normallohn zählen

Entscheidend ist, ob Sie den Entgeltbestandteil auch in der normalen Arbeitszeit erhalten, ohne dass es auf eine bestimmte Leistung ankommt. Dann zählt er mit. Gebührt er ausschließlich für eine ganz bestimmte Arbeit, die Sie während der Überstunden nicht erbringen, bleibt er außen vor. Steckt darin bereits ein Überstundenentgelt, wird er ebenfalls nicht berücksichtigt.

günstig für Arbeitnehmer Provision als Teil des Entgelts

Zum Entgelt eines Angestellten gehört nicht nur das Gehalt, sondern auch die übrigen regelmäßigen und außerordentlichen Zusatzleistungen. Das gilt auch dann, wenn diese von der eigenen Mehrleistung abhängen und daher schwanken, wie es bei einer Provision der Fall ist.

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