Wie erkenne ich, welcher Lohnteil in die Überstundenberechnung zählt?
günstig für Arbeitnehmerbetrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Entscheidend ist, ob Sie den Entgeltbestandteil auch in der normalen Arbeitszeit erhalten, ohne dass es auf eine bestimmte Leistung ankommt. Dann zählt er mit. Gebührt er ausschließlich für eine ganz bestimmte Arbeit, die Sie während der Überstunden nicht erbringen, bleibt er außen vor. Steckt darin bereits ein Überstundenentgelt, wird er ebenfalls nicht berücksichtigt.
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 27.01.2021
(6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Nur jene Entgeltbestandteile, die ausschließlich für die Erbringung einer ganz bestimmten Arbeitsleistung gebühren, scheiden aus dem Normallohn und damit aus der Berechnung des Überstundenentgelts aus, wenn der Arbeitnehmer diese bestimmte Arbeitsleistung während der Zeit seiner Überstundenarbeit nicht erbringt. Erhält er jene Entgeltbestandteile aber auch für die Zeit seiner Normalarbeit ohne Rücksicht darauf, ob er die betreffende Leistung erbringt, dann sind diese Entgeltbestandteile auch in den Normallohn einzubeziehen. Wenn jedoch in solchen für die Normalarbeitszeit gewährten Entgeltbestandteilen ein Überstundenentgelt im Sinne des § 10 AZG bereits enthalten ist, sind sie bei der Berechnung des für die Überstundenarbeit gebührenden Entgelts nicht zu berücksichtigen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
Hier: Kollektivvertrag für Arbeitnehmer/innen der Universitäten und § 5 Abs 3 KA-AZG.OGH 9 ObA 1/21v, 27.01.2021
Nein. Außerordentliche Entgeltbestandteile fallen nicht unter den Normallohn, vor allem dann nicht, wenn sie nicht an eine bestimmte Arbeitsleistung anknüpfen oder nicht in regelmäßigen Zeitabschnitten gewährt werden.
günstig für Arbeitgeber Durchschnittsverdienst ohne Überstundenentgelt
Zum gesicherten Durchschnittsverdienst zählen alle Lohnbestandteile, also der Grundlohn samt allen Zulagen und Zuschlägen. Das Entgelt für Überstunden ist davon nicht erfasst und muss nicht weitergezahlt werden.