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Bekomme ich ein anderes Gericht, weil ich die Richter für befangen halte?

betrifft Kläger, Beklagter, Antragsteller
Nein. Befangenheit müssen Sie im eigenen Ablehnungsverfahren geltend machen und nicht mit einem Antrag auf Zuweisung an ein anderes Gericht. Erst wenn eine Ablehnung erfolgreich war und das Gericht dadurch nicht mehr entscheiden kann, wird von Amts wegen ein anderes Gericht bestimmt.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 23.07.2025 (37 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1956)

Ablehnungsgründe rechtfertigen keinen Delegierungsantrag.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0046074 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 37.

Im Gesetz

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