Kann ich ein anderes Gericht verlangen, weil Entscheidungen mir ungünstig waren?
betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Nein. Einen Antrag, die Sache einem anderen Gericht zu übertragen, können Sie weder auf Ablehnungsgründe noch auf ungünstige oder unrichtige Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisherigen Gerichts stützen. Das gilt für die freiwillige ebenso wie für die notwendige Übertragung.
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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (58 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2000)
Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Da ein Delegierungsantrag nicht einmal auf das Vorliegen von Ablehnungsgründen gestützt werden kann, kommt es umso weniger in Betracht, eine Delegierung deshalb vorzunehmen, weil eine kollegiale Zusammenarbeit und „gemeinsame Ausbildung und Berufsausübung" zwischen dem an sich zuständigen Gericht und anderen Gerichtshöfen erster Instanz im Oberlandesgerichtssprengel behauptet wird.OGH 1 Nc 52/08z, 31.07.2008
- Dies gilt gleichermaßen für die Delegation nach § 31 JN wie für die notwendige Delegation wegen Beschlussunfähigkeit gemäß § 30 JN.OGH 6 Nd 2/01, 22.11.2001
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 58.
- OGH 9 Ob 36/18m, 28.06.2018, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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