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Kann ich ein anderes Gericht verlangen, weil Entscheidungen mir ungünstig waren?

betrifft Kläger, Beklagte, Verfahrensparteien
Nein. Einen Antrag, die Sache einem anderen Gericht zu übertragen, können Sie weder auf Ablehnungsgründe noch auf ungünstige oder unrichtige Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisherigen Gerichts stützen. Das gilt für die freiwillige ebenso wie für die notwendige Übertragung.

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Ständige Rechtsprechung seit 2000, zuletzt bestätigt am 28.06.2018 (58 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2000)

Der Delegierungsantrag kann nicht auf Ablehnungsgründe, das Vorliegen von ungünstigen oder unrichtigen Entscheidungen oder auf Verfahrensverstöße des bisher zuständigen Gerichtes gestützt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0114309 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 58.

Im Gesetz

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