Rechtssatz RS0072630
Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (1 Entscheidung).
Stichwort des Gerichts (1969)
Eheschließung eines Richters mit einer vorbestraften Frau.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0072630 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
- OGH 2 Ob 37/24s, 23.04.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
RDG §57 Abs3
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