Was zählt zu den inneren Angelegenheiten einer Kirche?
betrifft Kirchenbedienstete, Religionsgemeinschaften, Arbeitnehmer
Zu den inneren Angelegenheiten zählen jene Fragen, die den Kern der kirchlichen Betätigung betreffen und ohne deren Selbstbestimmung die Verkündung und Ausübung des Glaubens eingeschränkt wäre. Dieser Bereich lässt sich nicht abschließend aufzählen, und Einschränkungen können sich aus Verfassungsbestimmungen ergeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.12.2022 (18 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1974)
Zu den "inneren Angelegenheiten" zählen jene, welche den inneren Kern der kirchlichen Betätigung betreffen und in denen ohne Autonomie die Religionsgesellschaften in der Verkündung der von ihnen gelehrten Heilswahrheiten und der praktischen Ausübung ihrer Glaubenssätze eingeschränkt wären, wobei den Kirchen allerdings im interkonfessionellen Bereich ebenso wie durch einzelne Verfassungsbestimmungen Einschränkungen auferlegt sind. Der sich daraus ergebende Bereich der inneren Angelegenheiten kann naturgemäß nicht erschöpfend aufgezählt werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Lehrbefugnis eines islamischen Religionslehrers.OGH 18 OCg 2/24d, 20.08.2024
- Hier: Amtsführung eines Bischofs.OGH 9 ObA 124/22h, 19.12.2022
- Hier: Sexueller Missbrauch durch einen Pfarrer berührt den innerkirchlichen Bereich nicht.OGH 7 Ob 25/21h, 26.01.2022
- Hier: Welche Gründe vorliegen müssen, um die zuständigen kirchlichen Behörden dazu zu veranlassen, dem Vertragslehrer die Ermächtigung wieder zu entziehen, ist eine nicht im Religionsgesetz geregelte innerkirchliche Angelegenheit.OGH 10 ObS 6/19h, 19.02.2019
- Dabei ist vor allem das Selbstverständnis der betroffenen Kirche oder Religionsgemeinschaft maßgebend.OGH 4 Ob 160/11z, 20.12.2011
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Hier: Klage gegen die für den Wohnsitz des Einschreiters zuständige Religionsgemeinschaft.OGH 1 Ob 207/09m, 17.11.2009
- Jedenfalls die gerichtliche Feststellung des Bestehens der Mitgliedschaft zu einer anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft gerade dieser gegenüber wäre als Eingriff in deren inneren Angelegenheiten nach Art 15 StGG zu qualifizieren.OGH 7 Ob 109/08t, 27.08.2008
- § 1330 Abs 2 ABGB.OGH 6 Ob 611/87, 09.07.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 18.
- OGH 9 ObA 124/22h, 19.12.2022, Fall aus Wien
Genannte Normen
StGG Art15
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