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Anderes · Innere Angelegenheiten der Religionsgesellschaften

Was zählt zu den inneren Angelegenheiten einer Kirche?

betrifft Kirchenbedienstete, Religionsgemeinschaften, Arbeitnehmer
Zu den inneren Angelegenheiten zählen jene Fragen, die den Kern der kirchlichen Betätigung betreffen und ohne deren Selbstbestimmung die Verkündung und Ausübung des Glaubens eingeschränkt wäre. Dieser Bereich lässt sich nicht abschließend aufzählen, und Einschränkungen können sich aus Verfassungsbestimmungen ergeben.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.12.2022 (18 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Zu den "inneren Angelegenheiten" zählen jene, welche den inneren Kern der kirchlichen Betätigung betreffen und in denen ohne Autonomie die Religionsgesellschaften in der Verkündung der von ihnen gelehrten Heilswahrheiten und der praktischen Ausübung ihrer Glaubenssätze eingeschränkt wären, wobei den Kirchen allerdings im interkonfessionellen Bereich ebenso wie durch einzelne Verfassungsbestimmungen Einschränkungen auferlegt sind. Der sich daraus ergebende Bereich der inneren Angelegenheiten kann naturgemäß nicht erschöpfend aufgezählt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073107 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 18.

Genannte Normen

StGG Art15

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