Gilt ein Vertrag mit einer Kirche ohne deren interne Genehmigung?
günstig für Religionsgemeinschaft betrifft Vertragspartner von Kirchen, Pfarren, Unternehmer, Käufer
Nein. Bei anerkannten Religionsgemeinschaften richtet sich nach deren eigener Verfassung, etwa nach dem kirchlichen Recht, was zur Gültigkeit eines Vertrags nötig ist. Schließt ein vertretungsbefugtes kirchliches Organ ein Geschäft ohne die dort vorgesehene Genehmigung einer übergeordneten Stelle ab, ist es ungültig.
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Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 04.05.2021 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1959)
Zu den in dieser Gesetzesstelle genannten, unter der besonderen Vorsorge der öffentlichen Verwaltung stehenden Gemeinden sind auch die anerkannten Religionsgemeinschaften zu zählen. Was zur Gültigkeit eines Vertrages mit ihnen erforderlich ist, muß demnach ihrer Verfassung (also zB dem kanonischen Rechte) entnommen werden.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Das von einem vertretungsbefugten kirchlichen Organ ohne die im kanonischen Recht vorgesehene Genehmigung einer übergeordneten Stelle abgeschlossene Geschäft ist daher ungültig und kann rechtsgeschäftliche Wirkung nicht hervorbringen.OGH 2 Ob 129/12b, 24.01.2013
- Hier: Die juristischen Personen der katholischen Kirche.OGH 8 Ob 20/11s, 22.03.2011
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0014720 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 5 Ob 178/20t, 04.05.2021, Fall aus Tirol
Im Gesetz
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