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Kann ich als kirchlicher Mitarbeiter vor ein Gericht gehen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Kirchenbedienstete, Arbeitgeber
Die staatlichen Gerichte dürfen in den innerkirchlichen Bereich nicht eingreifen. Bei Streit über ein Dienstverhältnis bleiben daher Fragen wie die Gültigkeit einer Amtsenthebung, einer Pensionierung, einer Disziplinarstrafe oder einer Versetzung außer Betracht. Über den übrigen Teil darf das Gericht entscheiden.

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Ständige Rechtsprechung seit 1974, zuletzt bestätigt am 19.12.2022 (12 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1974)

Der Staat und damit die weltlichen Gerichte dürfen in den innerkirchlichen Bereich nicht eingreifen. Bei Dienstrechtsstreitigkeiten scheiden daher aus der Beurteilung durch das Gericht alle Vorfragen aus, welche etwa die Rechtsgültigkeit der Amtsenthebung, der Pensionierung, der Disziplinarstrafen, einer Versetzung oder die Änderung der kirchlichen Organisation und die damit verbundene Auflassung von Pfarren etc betreffen. Der so verbleibende Teil der Entscheidung berührt die kirchliche Autonomie nicht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0045553 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 12.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigung wegen außerdienstlicher Straftat

Nicht ohne Weiteres. Steht die Straftat mit Ihrer Arbeit in keinem Zusammenhang, ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die dienstlichen Belange so stark berührt sind, dass dem Dienstgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Dabei zählen die Art der Tat und Ihre dienstliche Stellung.

günstig für Arbeitnehmer Gleichbehandlung im öffentlichen Dienst

Nein. Öffentlich Bedienstete dürfen unter denselben Voraussetzungen nicht ungleich behandelt werden. Entscheidungen des Dienstgebers dürfen nie auf Willkür beruhen, sondern müssen sich an sachlichen Kriterien orientieren. Das schützt Sie etwa auch bei einer Versetzung innerhalb Ihres Dienstortes.

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