Zum Inhalt springen
Anderes · Reichweite der Religionsfreiheit

Darf ich mich immer nach meinen religiösen Regeln verhalten?

betrifft Gläubige, Arbeitnehmer, Eltern, Behörden
Nein. Die Religionsfreiheit schützt Ihren Glauben und dessen Bekundung allein oder gemeinsam mit anderen, etwa durch Kulte, Unterricht oder Riten. Sie schützt aber nicht jede religiös motivierte Handlung und gibt Ihnen kein Recht, sich gerechtfertigten Regelungen zu entziehen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2017, zuletzt bestätigt am 25.11.2021 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (2017)

Auch wenn sich die Religionsfreiheit in erster Linie auf den inneren Glauben bezieht, umfasst sie weiters die Freiheit, die eigene Religion einzeln oder gemeinsam, in der Öffentlichkeit und im Kreise jener, die den Glauben teilen, zu bekunden. Dies kann in Form von Kulten, Unterricht oder Praktizierung von Riten erfolgen. Art. 9 EMRK schützt aber nicht jede durch Religion oder Überzeugung motivierte Handlung. Er garantiert auch nicht in jedem Fall das Recht, sich den Vorschriften einer religiösen Überzeugung gemäß zu verhalten oder sich bei einem solchen Verhalten gerechtfertigten Regelungen zu entziehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126892 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

MRK Art9

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Familienrecht · Unterhalt trotz Klostereintritt
Arbeitsrecht · Religiöse Kleidung am Arbeitsplatz
Arbeitsrecht · Gesichtsschleier und Religionsfreiheit
Arbeitsrecht · Unmittelbare Diskriminierung durch Kleidungsverbot
Arbeitsrecht · Benachteiligung bei sonstigen Arbeitsbedingungen