Wann darf ich zum linken Fahrbahnrand hinüberfahren?
betrifft Autofahrer, Unfallbeteiligte
Das Zufahren zum linken Fahrbahnrand und das Wegfahren von dort setzt voraus, dass Sie dort auch halten oder parken. Ohne diese Absicht dürfen Sie sich aus diesem Grund nicht zum linken Rand begeben.
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Ständige Rechtsprechung seit 1976, zuletzt bestätigt am 28.05.2024 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1976)
Das Zufahren zum linken Fahrbahnrand und das Abfahren vom linken Fahrbahnrand im Sinne des § 7 Abs 4 StVO setzt ein Halten oder Parken des Fahrzeuges am linken Fahrbahnrand voraus.
VwGH vom 11.06.1970, 855/69, 856/69; Veröff: ÖJZ 1971,221 Nr 135
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0074452 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 28/24t, 28.05.2024, Fall aus Oberösterreich
Im Gesetz
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