Wen schützen die Regeln über Rechtsfahren und Ausweichen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Sie hat auch den Zweck, Gefahren des Folgeverkehrs - hier: bei Einordnung eines überholenden Motorrads - vorzubeugen.OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026
- Hier: Das gesetzliche Gebot des § 7 Abs 1 und 2 StVO dient dem Schutz des Begegnungsverkehrs, hat aber auch den Zweck, allen möglichen Gefahren des Straßenverkehrs vorzubeugen.OGH 8 Ob 74/86, 12.02.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 2 Ob 41/26g, 26.03.2026, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.
Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.