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Wen schützen die Regeln über Rechtsfahren und Ausweichen?

günstig für Geschädigter betrifft Autofahrer, Motorradfahrer, Radfahrer, Mitfahrer
Die Vorschriften über das Fahren am rechten Fahrbahnrand und über das Ausweichen sollen vor allem verhindern, dass beim Begegnen von Fahrzeugen deren Insassen gefährdet werden. Wer dagegen verstößt, haftet daher gerade für solche Schäden.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 26.03.2026 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Die Bestimmungen der §§ 7 Abs 2 und 10 StVO haben vor allem den Zweck, bei Begegnung von Fahrzeugen die Gefährdung von deren Insassen hintanzuhalten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073302 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Schutzzweck bei unbefugtem Betreten

Eine Schutzvorschrift schützt nur jene Personen, die berechtigt in den Gefahrenbereich gelangen. Wer sich unbefugt dorthin begibt, kann sich auf diesen Zweck der Vorschrift nicht berufen. Der Schutzbereich der Vorschrift ist damit beschränkt.

günstig für Schädiger Anwendbares Recht bei Auslandsschäden

Bei Schadenersatzansprüchen ohne Vertrag kommt es auf den Ort an, an dem der Schädiger gehandelt hat, bei einem Unterlassen auf den Ort, an dem er hätte handeln müssen. Das gilt für jede Art der Haftung, also auch ohne Verschulden. Auch wenn Ihnen nur ein Vermögensschaden entstanden ist, genügt es nicht, dass er sich in Österreich auswirkt.

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Schutzbereich des Rechtsfahrgebots
Schadenersatz · Schutzzweck des Rechtsfahrgebots
Schadenersatz · Verreißen und Notbremsung
Schadenersatz · Seitlicher Abstand beim Begegnen
Schadenersatz · Schutzzweck bei plötzlichem Linksabbiegen