Bin ich meine Pflicht los, wenn der Gläubiger nicht annimmt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 30.09.2025 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1978)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbindlichkeit zur Rückstellung des Mietobjektes in dem Zustand, in welchem es der Mieter übernommen hat.OGH 6 Ob 562/85, 23.05.1985
- Der Schuldner ist daher auch zur Verwahrung des Leistungsgegenstandes verpflichtet.OGH 7 Ob 639/80, 11.06.1981
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0033402 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 1 Ob 96/25m, 30.09.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Eine Zahlung ist kein Vertrag, für den der Gläubiger zustimmen müsste. Die Schuld erlischt auch gegen seinen Willen, wenn er die Annahme zwar ablehnt, gleichzeitig aber über das Geld verfügt oder sich eine spätere Verfügung vorbehält.
Nein. Eine Vereinbarung, wonach der verpfändete Gegenstand bei Zahlungsverzug einfach dem Gläubiger zufällt, ist ungültig. Das Gesetz will verhindern, dass Sie im Vertrauen darauf, ohnehin zahlen zu können, einen meist viel wertvolleren Gegenstand aufgeben. Nach der späteren Rechtsprechung gilt dieses Verbot auch für ähnliche Sicherungsgeschäfte.