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Kann ich mich auf ein aufgestelltes Verkehrszeichen verlassen?

günstig für Verkehrsteilnehmer betrifft Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger, Anrainer, Behörden
Auf die Geltung eines aufgestellten Verkehrszeichens muss sich jeder verlassen können. Sie dürfen sich also darauf einstellen, dass das Zeichen gilt und beachtet wird. Nicht jedes Zeichen begründet aber ein entsprechendes Recht anderer Verkehrsteilnehmer.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1970, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (17 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1970)

Auf die Geltung aufgestellter Verkehrszeichen muss sich jedermann verlassen können (Gefahrenzeichen nach § 50 Z 5 StVO 1960 70 Meter vor der Kreuzung im Ortsgebiet).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 11 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075190 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Im Gesetz

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