Zum Inhalt springen

Darf sich ein Einsatzfahrer darauf verlassen, dass alle richtig fahren?

günstig für Verkehrsteilnehmer betrifft Autofahrer, Einsatzfahrer, Geschädigter, Versicherung
Der Lenker eines Einsatzfahrzeugs muss nicht von vornherein mit verkehrswidrigem Verhalten anderer rechnen. Muss er aber aus deren augenfälligem Verhalten schließen, dass sie sich nicht richtig verhalten können oder wollen, darf er sich nicht länger darauf verlassen, dass sie ihm den Vorrang geben.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.04.2024 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Der Lenker eines Einsatzfahrzeuges muss nicht von vornherein mit einem verkehrsordnungswidrigen Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer rechnen; dies gilt aber im Sinne des § 3 StVO nur so lange, als er nicht aus ihrem augenfälligen Gehaben schließen muss, dass sie sich nicht straßenverkehrsgerecht verhalten können oder wollen. Er darf sich nicht trotz Erkennbarkeit des verkehrswidrigen Verhaltens weiterhin darauf verlassen, dass der andere Verkehrsteilnehmer schon noch seiner sich aus § 26 Abs 5 StVO ergebenden gesetzlichen Verpflichtung nachkommen werde.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0073373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 3.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Schadenersatz · Geschwindigkeit von Einsatzfahrzeugen
Schadenersatz · Verschuldensteilung bei Unfall mit Einsatzfahrzeug
Schadenersatz · Platz machen für Einsatzfahrzeuge
Schadenersatz · Vorrang von Einsatzfahrzeugen
Schadenersatz · Einsatzfahrzeug bei Rotlicht und Vorrang