Fällt auf ein Benützungsentgelt Umsatzsteuer an?
betrifft Unternehmer, Eigentümer, Vermieter, Mieter
Dieser Rechtssatz betrifft die Frage, ob für ein Benützungsentgelt Umsatzsteuer zu zahlen ist, also für das Geld, das jemand für die Nutzung einer fremden Sache erhält. Eine nähere Regel spricht er selbst nicht aus.
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (3 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1993)
Zur Umsatzsteuerpflicht bezüglich eines Benützungsentgeltes.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075920 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
UStG 1972 §1
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