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Muss ich zahlen, wenn ich etwas Fremdes ohne Recht nutze?

günstig für Eigentümer betrifft Eigentümer, Benützer, Mieter, Vermieter
Wer eine fremde Sache benützt, ohne dass ihm ein Recht dazu zusteht, muss dafür ein Entgelt leisten. Nutzen Sie also etwas, das Ihnen nicht gehört und wozu Sie keine Berechtigung haben, schulden Sie dem Berechtigten dafür Geld.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1953, zuletzt bestätigt am 03.06.2025 (41 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1953)

Wer eine fremde Sache ohne Rechtsgrund benützt, hat dafür Entgelt zu leisten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

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Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0019930 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 41.

Im Gesetz

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