Muss ich über ein Benützungsentgelt eine Rechnung ausstellen?
betrifft Unternehmer, Eigentümer, Benützer, Vermieter
Auch wenn eine Sache unfreiwillig zur Verfügung gestellt wird und dafür ein Benützungsentgelt gezahlt werden muss, liegt ein Leistungsaustausch vor, der Umsatzsteuer auslöst. Wer das Benützungsentgelt erhält, muss darüber daher eine Rechnung ausstellen.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 05.12.2024 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ein die Umsatzsteuerpflicht begründender Leistungsaustausch hinsichtlich eines zu zahlenden Benützungsentgeltes liegt vor, wenn zwar einerseits unfreiwillig Stickmaschinen zur Verfügung gestellt werden und andererseits für die Verwendung ein Benützungsentgelt bezahlt werden muß (so schon 6 Ob 523/93). Daraus folgt die Pflicht des Benützungsentgeltsempfängers zur Ausstellung einer Rechnung gemäß § 11 Abs 1 UStG 1972.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0075950 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 8 Ob 118/24x, 05.12.2024, Fall aus Niederösterreich
Genannte Normen
UStG 1972 §1; UStG 1972 §11 Abs1
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