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Kann ich Nutzungsentgelt und Schadenersatz nebeneinander verlangen?

günstig für Geschädigter betrifft Eigentümer, Nutzer fremder Sachen, Geschädigte
Der Anspruch auf Abgeltung dafür, dass jemand Ihre Sache zu seinem Nutzen verwendet hat, und der Anspruch auf Schadenersatz schließen einander nicht aus. Beide können nebeneinander bestehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 25.01.2024 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Zwischen Verwendungsansprüchen und Schadenersatzansprüchen besteht Konkurrenz.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0020030 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Anrechnung von Vorteilen auf den Schaden

Ein Vorteil kann auf Ihren Schaden angerechnet werden, auch wenn er nicht aus genau demselben Ereignis stammt. Es genügt, dass Schaden und Vorteil im selben Tatsachenkomplex wurzeln.

günstig für Schädiger Beweislast für den Schaden

Wenn Sie Ersatz für einen Schaden verlangen, müssen Sie beweisen, dass der Schaden tatsächlich eingetreten ist. Gelingt Ihnen dieser Nachweis nicht, bekommen Sie kein Geld.

Verwandte Fragen

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