Muss ich zahlen, wenn die Rechnung die Steuer nicht ausweist?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 14.04.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Verhältnis Faktura - Fälligkeit.OGH 7 Ob 568/83, 26.05.1983
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0037913 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 5 Ob 7/26d, 14.04.2026, Fall aus Oberösterreich
- OGH 4 Ob 57/23w, 27.06.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Der vereinbarte Kaufpreis umfasst im Zweifel bereits die Umsatzsteuer. Dass der Verkäufer einen Steuerbetrag in der Rechnung gesondert ausweisen darf, hat nur steuerliche Gründe und ändert nichts daran, was Sie zivilrechtlich schulden. Einen zusätzlichen Betrag können Sie deshalb nicht fordern.
Die Pflicht des liefernden Unternehmers, eine Rechnung auszustellen, ist eine zivilrechtliche Pflicht und daher vor Gericht durchsetzbar. Ob überhaupt eine steuerpflichtige Lieferung vorliegt, wer geliefert hat und ob ein Vorsteuerabzug zusteht, richtet sich dagegen allein nach dem Steuerrecht und fällt in die Zuständigkeit der Abgabenbehörden. Steuerfragen behandelt das Gericht grundsätzlich nicht.