Bekommt mein Kind Unterhaltsvorschuss, wenn es bei mir in Haft lebt?
günstig für Bund betrifft Kinder, Mütter, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Nein. Behält eine Mutter in Strafhaft ihr Kind nach den Vorschriften über den Strafvollzug bei sich, besteht kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Der Antrag ist in diesem Fall abzuweisen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 13.09.2018 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ein Anspruch auf Vorschüsse besteht auch dann nicht, wenn das Kind im Sinne des § 74 Abs 2 StVG von seiner in Strafhaft befindlichen Mutter bei sich behalten wird.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076029 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 10 Ob 67/18b, 13.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §2 Abs2
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