Laufen die Unterhaltsvorschüsse weiter, wenn das Kind in Haft ist?
günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Unterhaltspflichtige
Bei Untersuchungshaft in der Regel ja. Dass der Vorschussberechtigte in Untersuchungshaft ist, rechtfertigt für sich allein noch keine Einstellung oder Herabsetzung der Unterhaltsvorschüsse. Bei einer Strafhaft ist das anders: Für deren Dauer sind die Vorschüsse einzustellen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 13.09.2018 (4 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1991)
Untersuchungshaft des Vorschussberechtigten rechtfertigt im allgemeinen noch nicht die Einstellung (oder Herabsetzung) der Unterhaltsvorschüsse.
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Rechtsprechung über den Unterhaltsanspruch des unterhaltsberechtigten Untersuchungshäftlings ist im Regelfall auf den Unterhaltsanspruch des Strafgefangenen nicht übertragbar. Es sind daher die Unterhaltsvorschüsse für die Dauer der Strafhaft einzustellen.OGH 1 Ob 352/98s, 23.02.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076033 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 4.
- OGH 10 Ob 67/18b, 13.09.2018, Fall aus Wien
Genannte Normen
UVG §2 Abs2; UVG §7 Abs1; UVG §19 Abs1; UVG §20 Abs1
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