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Kann ich bei Haft des Vaters zwischen zwei Vorschussarten wählen?

günstig für Kind betrifft Kinder, Obsorgeberechtigte, Alleinerziehende, Unterhaltspflichtige
Ja. Sitzt der unterhaltspflichtige Elternteil in Haft, kann das Kind für die ersten sechs Monate des Freiheitsentzugs wählen: entweder Vorschüsse nach den allgemeinen Bestimmungen oder jene nach der eigenen Vorschussart für Haftfälle. Voraussetzung ist, dass die gesetzlichen Bedingungen dafür vorliegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 18.10.2022 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Bei Zutreffen der im § 7 Abs 2 UVG angeführten Voraussetzungen kann das Kind im Ergebnis für die ersten sechs Monate des Freiheitsentzuges zwischen Vorschüssen gemäß § 3 oder § 4 Z 1, 2 oder 4 UVG einerseits und jenen nach § 4 Z 3 UVG wählen.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076036 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UVG §3; UVG §4 Abs1; UVG §4 Abs2; UVG §4 Abs3; UVG §4 Abs4; UVG §7 Abs2

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