Ab wann ist mein selbst geschaffenes Werk geschützt?
günstig für Urheber betrifft Urheber, Künstler, Fotografen, Autoren, Auftraggeber
Das Urheberrecht entsteht erst, wenn das Werk fertig ist, also wenn Ihre Gestaltung für andere zur Gänze wahrnehmbar geworden ist. Erst dann stehen Ihnen die ausschließlichen Rechte an der Verwertung zu. Eine Eintragung oder Registrierung brauchen Sie dafür nicht.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 24.06.2025 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Das Urheberrecht selbst und damit die ausschließlichen Verwertungsrechte des Urhebers entstehen erst dann, wenn das Werk vollendet, also das Ergebnis der eigenpersönlichen Gestaltung eines Vorstellungsinhaltes durch den Urheber der Außenwelt zur Gänze wahrnehmbar geworden ist.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Keine Eintragung oder Registration notwendigOGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076796 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 4 Ob 132/24a, 24.06.2025, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrhG §1; UrhG §10; UrhG §14
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