Wann ist ein Text oder Bild ein geschütztes Werk?
betrifft Autoren, Fotografen, Grafiker, Verlage, Unternehmer
Geschützt ist nur, was Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit ist und durch die Persönlichkeit seines Schöpfers eine eigene Prägung erhalten hat. Eine bloße Zusammenstellung nach Art eines Reiseführers oder Heimatbuchs reicht dafür nicht.
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Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (33 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1956)
Unter einem Werke ist nur das Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit zu verstehen, das seine Eigenheit, die es von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit seines Schöpfers empfangen hat. Eine Disposition über ein Heimatbuch nach Art des "Österreichbuch" von Marboe oder sogar von Reiseführer, wie Bädecker, Nagel und so weiter stellt keine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinne des § 1 UrhG dar.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Parallelen beschränken sich auf das schon von der Klägerin verwendete gestalterisch unauffällige Format des Kalenders (Längshälfte A3); das für einen Wandkalender durchaus übliche Schema einer Kombination von Inseraten, Foto und Monatsübersichten auf jeder Seite; und die Verwendung von ähnlichen Piktogrammen (farbige Mistkübel für die Termine der Müllabfuhr). Die Beurteilung, dass diese Elemente für sich genommen keinen urheberrechtlichen Schutz begründen, hält sich im Rahmen der höchstgerichtlichen Rechtsprechung.OGH 4 Ob 244/22v, 28.02.2023
- Hier: (Computer-)Schriftsatz.OGH 4 Ob 142/15h, 23.02.2016
- Hier: Liveübertragung einer Sportveranstaltung.OGH 4 Ob 184/13g, 17.12.2013
- Hier: Klagsschriftsatz eines Rechtsanwalts ‑ Werkcharakter vertretbar.OGH 4 Ob 236/12b, 12.02.2013
- Wird ein Werk ohne Eingreifen eines gestaltenden Menschens alleine von einem Computer generiert, ist dieses nicht urheberrechtlich schützbar.OGH 4 Ob 105/11m, 20.09.2011
Alle 24 Ergänzungen anzeigen
- Nur ein Erzeugnis menschlichen Geistes kann urheberrechtlich geschützt sein.OGH 4 Ob 105/11m, 20.09.2011
- Hier: Fotostrecke.OGH 4 Ob 175/08a, 18.11.2008
- Hier: Schokoladeschuh, Werkcharakter verneint.OGH 4 Ob 162/08i, 14.10.2008
- Kaufvertrag.OGH 4 Ob 2363/96w, 17.12.1996
- Gebrauchsinformation für eine Arzneispezialität.OGH 4 Ob 2202/96v, 12.08.1996
- Buchstützen.OGH 4 Ob 2161/96i, 12.08.1996
- Türschild "Entenmotiv".OGH 4 Ob 2085/96p, 14.05.1996
- Hier: Werke des Kunstgewerbes.OGH 4 Ob 10/95, 07.03.1995
- Die individuelle eigenartige Leistung muss sich vom Alltäglichen, Landläufigen, üblicherweise Hervorgebrachtem abheben.OGH 4 Ob 34/93, 18.05.1993
- Hier: Werke im Sinne des § 2 Z 3 UrhG.OGH 4 Ob 125/91, 14.01.1992
- Le Corbusier-chaise-longueOGH 4 Ob 95/91, 05.11.1991
- So ein Tag, so wunderschön wie heute.OGH 4 Ob 136/90, 23.10.1990
- Also eine aus dem innersten Wesen des geistigen Schaffens fließende Formung vorliegt.OGH 4 Ob 387/85, 10.12.1985
- Bacher-KrippeOGH 4 Ob 399/80, 13.01.1981
- Igel-Emblem-BundesheerOGH 4 Ob 367/80, 23.09.1980
- Graphik von Hauszeichen.OGH 4 Ob 385/79, 11.12.1979
- Planungsunterlagen eines Architekten (Palais Ferstel und Hardegg sche Haus)OGH 4 Ob 343/79, 12.06.1979
- Thorn NewsOGH 4 Ob 344/79, 15.05.1979
- Die Persönlichkeit des Schöpfers muss darin so zum Ausdruck kommen, dass ihm dadurch der Stempel der Einmaligkeit und der Zugehörigkeit zu seinem Schöpfer aufgeprägt wird.OGH 4 Ob 317/78, 07.03.1978
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 33.
- OGH 4 Ob 64/17s, 26.09.2017, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
UrhG §1
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