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Wann ist ein Text oder Bild ein geschütztes Werk?

betrifft Autoren, Fotografen, Grafiker, Verlage, Unternehmer
Geschützt ist nur, was Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit ist und durch die Persönlichkeit seines Schöpfers eine eigene Prägung erhalten hat. Eine bloße Zusammenstellung nach Art eines Reiseführers oder Heimatbuchs reicht dafür nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1956, zuletzt bestätigt am 26.09.2017 (33 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1956)

Unter einem Werke ist nur das Ergebnis einer schöpferischen geistigen Tätigkeit zu verstehen, das seine Eigenheit, die es von anderen Werken unterscheidet, aus der Persönlichkeit seines Schöpfers empfangen hat. Eine Disposition über ein Heimatbuch nach Art des "Österreichbuch" von Marboe oder sogar von Reiseführer, wie Bädecker, Nagel und so weiter stellt keine eigentümliche geistige Schöpfung im Sinne des § 1 UrhG dar.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 24 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0076841 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 33.

Genannte Normen

UrhG §1

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