Wer entscheidet, ob mein Entwurf urheberrechtlich geschützt ist?
betrifft Künstler, Designer, Fotografen, Unternehmer
Das entscheidet das Gericht und nicht ein Sachverständiger. Maßgeblich ist die objektive Gestalt des Werks, nicht Ihre Vorstellungen beim Schaffen und nicht die Meinung von Fachleuten. Den Nachweis können Sie im Wesentlichen schon durch Vorlage des Werks erbringen.
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1964, zuletzt bestätigt am 11.06.2018 (25 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1964)
Ob eine Schöpfung urheberrechtlichen Schutz genießt, ist eine vom Gericht zu lösende Rechtsfrage.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die rechtliche Beurteilung als Kunstwerk ist daher nicht abhängig von den bloß subjektiven Vorstellungen oder Erwägungen des Schöpfers, seiner Inspiration und seinem Schaffensvorgang oder von Meinungen und Eindrücken von Designexperten und anderen Dritten, sondern von der objektiven Gestalt des Werks.OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018
- Hier: (Computer-)Schriftsatz.OGH 4 Ob 142/15h, 23.02.2016
- Hier: gestalterische Elemente von Planzeichnungen.OGH 4 Ob 89/11h, 09.08.2011
- Hier: Schokoladeschuh, Werkcharakter verneint.OGH 4 Ob 162/08i, 14.10.2008
- Buchstützen.OGH 4 Ob 2161/96i, 12.08.1996
Alle 11 Ergänzungen anzeigen
- Happy Birthday.OGH 4 Ob 9/96, 12.03.1996
- Der Nachweis des Werkcharakters kann im wesentlichen schon durch Vorlage des Werks erbracht werden.OGH 4 Ob 92/94, 18.10.1994
- Außerstreitstellungen sind in diesem Rahmen nicht möglich; ebensowenig kommt es darauf an, ob Werkcharakter im Prozess vom Gegner bezweifelt wurde. - "Nintendo".OGH 4 Ob 3/92, 17.12.1991
- Le Corbusier - chaise - longueOGH 4 Ob 95/91, 05.11.1991
- Sie obliegt daher nicht dem Sachverständigen, sondern dem Gericht.OGH 4 Ob 117/90, 18.09.1990
- Mart Stam - StuhlOGH 4 Ob 337/84, 10.07.1984
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043530 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 25.
- OGH 4 Ob 101/18h, 11.06.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
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