Zum Inhalt springen

Verliere ich die Urlaubsentschädigung durch meinen neuen Job?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Angestellte, Arbeitgeber
Ja, wenn Ihnen im neuen Arbeitsverhältnis ein gleich hoher Urlaubsanspruch zusteht; dann fällt die Urlaubsentschädigung zur Gänze weg. Daran ändert es nichts, dass der neue Urlaubsanspruch erst nach sechs Monaten entsteht oder dass Sie früher mehr verdient haben.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1991, zuletzt bestätigt am 26.02.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1991)

Hat der Arbeitnehmer aus dem neuen Dienstverhältnis einen gleich hohen Urlaubsanspruch führt die Vorteilsanrechnung gemäß § 29 AngG zum gänzlichen Verlust des Urlaubsentschädigungsanspruchs. Daran ändert auch der Umstand nichts, daß der Urlaubsanspruch gegen den neuen Dienstgeber erst nach Zurücklegung einer ununterbrochenen Dienstzeit von sechs Monaten (Wartezeit) entsteht und daß der Arbeitnehmer beim früheren Dienstgeber ein höheres Entgelt bezogen hat und damit auch die Bemessungsgrundlage für die Urlaubsentschädigung höher war als die (fiktive) Urlaubsentschädigung aus dem späteren Dienstverhältnis. (§ 48 ASGG).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077159 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

UrlG §9

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Kündigungs- und Urlaubsentschädigung nebeneinander

Die Kündigungsentschädigung deckt die Zeit vom Ende bis zu dem Tag ab, an dem das Arbeitsverhältnis ordentlich geendet hätte. Die Urlaubsentschädigung dagegen ist die Erfüllung eines Urlaubs, den Sie in der Vergangenheit nicht verbraucht haben. Beide Ansprüche haben verschiedene Grundlagen und bestehen nebeneinander.

günstig für Arbeitnehmer Verjährung der Urlaubsentschädigung

Ansprüche auf Urlaubsentschädigung verjähren nicht in zwei, sondern in drei Jahren ab dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Ist eine freiwillige Betriebsvereinbarung durch schlüssige Annahme in die Arbeitsverträge eingegangen, gilt sie auch mit jenen Bedingungen, die der Arbeitgeber dafür erkennbar aufgestellt hat. Wurde im Voraus unwirksam auf die Verjährung verzichtet und wird sie später doch eingewendet, kann man dem entgegenhalten, dass dies gegen Treu und Glauben verstößt.

Verwandte Fragen

Arbeitsrecht · Urlaubsentschädigung und neuer Arbeitgeber
Arbeitsrecht · Anrechnung neuen Verdienstes auf die Entschädigung
Arbeitsrecht · Urlaub und langer Krankenstand