Was gilt rechtlich, wenn wir einen Urlaubstermin vereinbaren?
betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Die Vereinbarung über den Beginn und die Dauer Ihres Urlaubs ist ein eigener ergänzender Vertrag zum Arbeitsverhältnis. Für die Dauer des Urlaubs wird das Arbeitsverhältnis dadurch abgeändert; die Vereinbarung wirkt wie dieses über einen längeren Zeitraum.
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Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.03.2022 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Die Vereinbarung über den jeweiligen Zeitpunkt des Urlaubsantrittes und die (damit in aller Regel verbundene) Dauer des Urlaubs ist ein notwendiger ergänzender schuldrechtlicher Vertrag zur Realisierung eines besonderen Anspruchs aus dem Arbeitsverhältnis, das dadurch für die Dauer des Urlaubs modifiziert wird. Daher kommt auch der Urlaubsvereinbarung, die sich auf eine bestimmte Zeitdauer erstreckt, ebenso wie dem Arbeitsverhältnis selbst, der Charakter eines Dauerschuldverhältnisses zu.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Liegt aber ein Einverständnis schon beim Arbeitnehmer nicht vor, wäre die Beibehaltung der (in der Vergangenheit einverständlich vorgenommenen) stundenweisen Berechnung des Urlaubskonsums eine einseitige Maßnahme des Arbeitgebers, welcher das Vereinbarungsprinzip des §4 Abs 1 UrlG entgegenstünde.OGH 9 ObA 221/02v, 26.02.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077431 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 149/21h, 24.03.2022, Fall aus Steiermark
Genannte Normen
UrlG §4 Abs1
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