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Kann eine feste Urlaubsvereinbarung später einseitig aufgelöst werden?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte
Ja, aber nur aus wichtigen Gründen. Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber eine allgemeine Regelung über den Urlaub getroffen, kann jede Seite davon einseitig zurücktreten, wenn sich die Verhältnisse so geändert haben, dass ihr das Festhalten nicht mehr zumutbar ist.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 24.10.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Haben die Parteien des Arbeitsvertrages eine generelle Urlaubsregelung getroffen, haben sie wegen des Charakters dieser Abreden als Dauerschuldverhältnis die Möglichkeit, davon aus wichtigen Gründen, die ihnen die weitere Einhaltung wegen geänderter Verhältnisse unzumutbar machen, einseitig zurückzutreten.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077414 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Genannte Normen

UrlG §4 Abs1

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