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Muss der Urlaubstermin genau vereinbart sein?

betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber
Der Urlaub ist zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber zu vereinbaren. Es genügt dabei, wenn Ihnen der Urlaub innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zugesagt wird und Sie den genauen Antritt in diesem Rahmen selbst festlegen dürfen. Auch eine solche Vereinbarung erfüllt den Schutzzweck des Gesetzes.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 27.06.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Dem Schutzzweck des Gesetzes wird auch mit einer Vereinbarung Rechnung getragen, mit der dem Arbeitnehmer ein Urlaub innerhalb eines bestimmten zeitlichen Rahmens zugesagt und ihm die konkrete Fixierung des Urlaubsantritts innerhalb dieses Rahmens überlassen wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0029629 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

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