Kann mein Arbeitgeber einen vereinbarten Urlaub wieder absagen?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1983)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Zeitguthaben nach § 30 NÖ LBG.OGH 9 ObA 62/18k, 27.02.2019
- Der Arbeitgeber kann von einer getroffenen Urlaubsvereinbarung aus wichtigem Grund zurücktreten, wenn dies aus betrieblichen Gründen unumgänglich notwendig ist und daher das Festhalten an der Urlaubsvereinbarung unzumutbar wäre.OGH 9 ObA 244/02a, 02.04.2003
- § 48 ASGG.OGH 9 ObA 267/89, 18.10.1989
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0077424 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 9.
- OGH 9 ObA 17/25b, 29.04.2025, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 98/22k, 28.09.2022, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 62/18k, 27.02.2019, Fall aus Wien
Genannte Normen
UrlG §4 Abs1
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Eine Vereinbarung, mit der Sie Ihren Urlaub gegen Geld ablösen, ist ungültig. Auf diese Ungültigkeit können sich sowohl Sie als auch Ihr Arbeitgeber berufen. Bereits gezahlte Urlaubsablösen kann der Arbeitgeber aber nicht zurückfordern, solange Sie nicht doch auf dem Urlaubsverbrauch bestehen.
Das müssen Sie selbst. Dass Ihr Fernbleiben pflichtwidrig war, hat zwar Ihr Arbeitgeber zu beweisen, den Rechtfertigungsgrund dafür aber müssen Sie nachweisen, etwa eine Urlaubsvereinbarung.