Zum Inhalt springen

Wann ist eine Zusatzzahlung an den Vermieter unwirksam?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Das Gesetz verbietet neben den ausdrücklich genannten Fällen auch andere sittenwidrige Vereinbarungen. Lässt sich der Vermieter etwas versprechen, das mit dem Mietvertrag nicht unmittelbar zusammenhängt, ist stets nach dem Zweck des Verbots zu beurteilen, ob das zulässig ist. Wichtig ist dabei, dass Leistung und Gegenleistung einander entsprechen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 18.12.2019 (4 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Die Verbotsnorm des § 27 Abs 1 Z 5 MRG ist als Generalklausel zu den in Z 1 bis 4 desselben Absatzes erfassten Sonderfällen gesetzlich verpönter Vereinbarungen konzipiert. Ob eine Vereinbarung, in der sich der Vermieter eine mit dem Mietvertrag in keinem unmittelbaren Zusammenhang stehende Leistung versprechen lässt, im Sinne der genannten Verbotsnorm stittenwidrig ist, kann daher immer nur unter Bedachtnahme auf den mit dem Verbot bestimmter Vereinbarungen insgesamt verfolgten Zweck des § 27 MRG beurteilt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079716 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 4.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Überhöhte Zahlung an den Vermieter

Eine Leistung an den Vermieter dafür, dass er auf Rechte verzichtet und eine unsichere Lage bereinigt wird, gilt grundsätzlich als entgeltlich und damit zulässig. Unzulässig ist sie erst, wenn ein auffallendes Missverhältnis zwischen der Leistung und dem Rechtsverzicht des Vermieters besteht. Wer sich darauf beruft, muss das behaupten und beweisen.

günstig für Vermieter Ablöse für Zustimmung zum Mieterwechsel

Nein. Nicht jedes Entgelt, das ein ausziehender Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel zahlt, ist eine verbotene Ablöse. Es kommt jeweils darauf an, welche zusätzlichen Umstände die Zahlung sittenwidrig machen.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Verbotene Ablöse in anderer Form
Mietrecht · Entgelt für Zustimmung zum Mieterwechsel
Mietrecht · Verbotene Ablöse beim Mietvertrag