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Darf der Vermieter Geld für die Zustimmung zum Mieterwechsel verlangen?

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Nein. Eine Vereinbarung, nach der für die Zustimmung zum Mieterwechsel ein Entgelt zu leisten ist, widerspricht dem Verbot unzulässiger Ablösen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob die Zustimmung im Voraus oder erst im konkreten Fall erteilt wurde. Nicht jede solche Zahlung ist aber schon deshalb sittenwidrig; das ist jeweils gesondert zu prüfen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Vereinbarung der Leistung eines Entgelts für die Zustimmung zum Mieterwechsel, gleichgültig, ob diese im vorhinein oder im konkreten Fall erteilt wurde, wird nach ständiger Rechtsprechung als den Bestimmungen des § 27 Abs 1 Z 1 und 5 MRG widersprechend angesehen (so schon SZ 8/332).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069951 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Ablöse für Zustimmung zum Mieterwechsel

Nein. Nicht jedes Entgelt, das ein ausziehender Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel zahlt, ist eine verbotene Ablöse. Es kommt jeweils darauf an, welche zusätzlichen Umstände die Zahlung sittenwidrig machen.

günstig für Vermieter Zahlung an den Vermieter bei Betriebsübergabe

Nicht ohne weiteres. Wird dem Vermieter etwas dafür geleistet, dass Altmieter, neuer Mieter und Vermieter die Folgen des Unternehmensübergangs vertraglich regeln und eine unsichere Lage beseitigen, ist das nicht schon deshalb eine verbotene Ablöse. Die strengen Regeln für Zahlungen bei einem bloßen Mieterwechsel lassen sich darauf nicht einfach übertragen.

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