Ist eine Zahlung verboten, wenn sie als Auftrag getarnt ist?
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Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1995)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Kaufverträge über Einrichtungsgegenstände verstoßen nicht per se gegen § 27 Abs 1 Z 1 MRG, sondern nur insoweit als der Kaufpreis den Wiederbeschaffungswert übersteigt.OGH 5 Ob 127/06x, 27.06.2006
- Entscheidend ist der "wahre" wirtschaftliche Hintergrund der Transaktion.OGH 5 Ob 136/02i, 12.09.2002
- Hier: Befristete Mietzinserhöhungsvereinbarung für ein anderes, vom Mieter bereits früher in Bestand genommenes Objekt als Gegenleistung für den Mietvertragsabschluss über ein neues Objekt.OGH 5 Ob 162/01m, 26.06.2001
- Dem § 27 Abs 1 Z 1 MRG können auch Vereinbarungen, die ein Hauptmieter mit einem Untermieter abgeschlossen hat, unterstellt werden.OGH 5 Ob 117/00t, 12.12.2000
- Hier: "Kaufvertrag" über überlassene Einrichtungsgegenstände.OGH 5 Ob 87/00f, 28.03.2000
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Der zur Weitergabe berechtigte Hauptmieter hat mit der Antragstellerin einen befristeten Untermietvertrag abgeschlossen, ihr die Weitergabe der Mietrechte gegen Zahlung einer Investitionsablöse von S 5 Mio angeboten ("Weitergabeoption") und mit ihr ein "Optionsentgelt" von S 1,980.000,-- vereinbart (wovon der nun zurückgeforderte Teilbetrag von S 1 Mio tatsächlich bezahlt wurde).OGH 5 Ob 192/98s, 15.09.1998
- § 27 Abs 1 Z 1 MRG zu unterstellende Vereinbarungen können sich in den verschiedensten Sachverhalten verkörpern und hinter den mannigfachsten Rechtsformen verbergen.OGH 5 Ob 192/98s, 15.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069888 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 10.
- OGH 5 Ob 128/18m, 03.10.2018, Fall aus Steiermark
- OGH 4 Ob 79/18y, 29.05.2018
- OGH 6 Ob 172/17p, 21.11.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 27 · Verbotene Vereinbarungen und Strafbestimmungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Nicht jedes Entgelt, das ein ausziehender Mieter dem Vermieter für die Zustimmung zum Mieterwechsel zahlt, ist eine verbotene Ablöse. Es kommt jeweils darauf an, welche zusätzlichen Umstände die Zahlung sittenwidrig machen.
Eine Leistung an den Vermieter dafür, dass er auf Rechte verzichtet und eine unsichere Lage bereinigt wird, gilt grundsätzlich als entgeltlich und damit zulässig. Unzulässig ist sie erst, wenn ein auffallendes Missverhältnis zwischen der Leistung und dem Rechtsverzicht des Vermieters besteht. Wer sich darauf beruft, muss das behaupten und beweisen.