Wer bekommt zuerst Geld vom Schädiger, ich oder meine Versicherung?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1959, zuletzt bestätigt am 16.09.2021 (17 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1959)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dieses Quotenvorrecht des Versicherungsnehmers bestimmt jedoch nicht den Umfang des Übergangs gemäß § 67 Abs 1 VersVG, sondern nur dessen Wirkung.OGH 1 Ob 214/97w, 27.01.1998
- Der Versicherer übernimmt die Forderung seines Versicherungsnehmers gegenüber dem Dritten mit allen Nachteilen und muß insbesondere auch die Aufrechnungslage hinsichtlich des übergangenen Anspruches gegen sich gelten lassen.OGH 2 Ob 196/77, 14.10.1977
- zB UnterversicherungOGH 7 Ob 262/75, 15.01.1976
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080525 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 17.
- OGH 2 Ob 201/20b, 16.09.2021, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §67
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Zahlt der Versicherer im Rahmen des versicherten Risikos an Sie, gehen Ihre Ersatzansprüche gegen den Schädiger auf ihn über. Dafür genügt die tatsächliche Zahlung; ob er zur Leistung überhaupt verpflichtet war, spielt keine Rolle.
Soweit eine Versicherung oder ein Sozialversicherungsträger für Ihren Schaden aufkommen muss, erwirbt sie den Rückgriffsanspruch gegen den Schädiger. In genau diesem Ausmaß können Sie selbst nicht mehr gegen den Schädiger vorgehen. Was darüber hinausgeht, bleibt bei Ihnen.