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Bleiben mir Ansprüche, die meine Versicherung nicht bezahlt hat?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Geschädigte, Versicherer, Schädiger
Ansprüche für Schäden, die von der Versicherung nicht gedeckt sind, gehen nicht auf den Versicherer über. Sie bleiben bei Ihnen. Nur soweit die Versicherung tatsächlich leistet, wandert der Anspruch zu ihr.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1968, zuletzt bestätigt am 29.04.2025 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1968)

Ansprüche wegen der nicht vom Versicherungsschutz umfaßten Schäden sind nicht übergangsfähig.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081226 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Genannte Normen

VersVG §67

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Verlust der Klagebefugnis bei gedecktem Schaden

Soweit eine Versicherung oder ein Sozialversicherungsträger für Ihren Schaden aufkommen muss, erwirbt sie den Rückgriffsanspruch gegen den Schädiger. In genau diesem Ausmaß können Sie selbst nicht mehr gegen den Schädiger vorgehen. Was darüber hinausgeht, bleibt bei Ihnen.

günstig für Versicherer Beweislast für den Versicherungsfall

Wenn Sie Leistungen aus Ihrer Versicherung verlangen, müssen Sie beweisen, dass ein Versicherungsfall vorliegt. Das ergibt sich aus der allgemeinen Beschreibung des versicherten Risikos.

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