Wovon hängt ab, ob meine Haftpflichtversicherung zahlen muss?
betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Geschädigte
Der Anspruch auf Versicherungsschutz ist durch das versicherte Risiko bestimmt. Er hängt außerdem davon ab, welchen Anspruch der Geschädigte tatsächlich gegen Sie erhebt.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 23.10.2024 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1975)
Der Deckungsanspruch des Haftpflichtversicherten ist durch das versicherte Risiko spezialisiert und von dem vom Geschädigten erhobenen Anspruch abhängig.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es herrscht das Trennungsprinzip. Einen Sonderfall bilden Tatsachen, die für die Beurteilung sowohl der Berechtigung des Deckungsanspruchs des Versicherungsnehmers als auch dessen Haftung entscheidungsrelevant sind.OGH 7 Ob 142/18k, 24.04.2019
- Hier: Vorweggenommener Deckungsprozess. Grundsätzlich bedarf es nur der Feststellung, welchen Anspruch der Geschädigte geltend macht und der Prüfung, ob dieser vom Versicherungsvertrag gedeckt ist.OGH 7 Ob 142/18k, 24.04.2019
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081015 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 7 Ob 93/24p, 23.10.2024, Fall aus Oberösterreich
Genannte Normen
VersVG §149
Verwandte Fragen
Versicherung · Fälligkeit in der Haftpflichtversicherung
Versicherung · Deckungsklage gegen den Haftpflichtversicherer
Versicherung · Entstehen des Deckungsanspruchs
Versicherung · Verjährungsbeginn beim Deckungsanspruch
Versicherung · Erfüllungsschäden in der Berufshaftpflicht