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Wann muss meine Haftpflichtversicherung leisten?

günstig für Versicherungsnehmer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Geschädigte
Ihr Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie oder einen Mitversicherten auf Schadenersatz in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Leistung der Versicherung verlangen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1975, zuletzt bestätigt am 28.09.2016 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1975)

Die Fälligkeit des Versicherungsanspruchs bei der Haftpflichtversicherung tritt dann ein, wenn der Versicherungsnehmer (oder Mitversicherte) vom geschädigten Dritten auf Schadenersatz in Anspruch genommen wird.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079963 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Genannte Normen

VersVG §12; VersVG §149

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherer Verjährungsbeginn beim Deckungsanspruch

Der Anspruch auf Versicherungsschutz entsteht und wird fällig, sobald ein Geschädigter Sie ernstlich in Anspruch nimmt. Ab diesem Zeitpunkt läuft auch die Verjährungsfrist. Schon eine Streitverkündung an Sie reicht für eine solche ernstliche Inanspruchnahme aus.

günstig für Versicherer Rückgriff des Haftpflichtversicherers

Ja. Waren mehrere an einem Schaden schuld und zahlt der Haftpflichtversicherer eines Schädigers dem Geschädigten alles, geht der Ausgleichsanspruch gegen die anderen Schädiger auf diesen Versicherer über. Er kann von Ihnen jenen Teil verlangen, der Ihrem Verschuldensanteil entspricht.

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