Kann meine private Versicherung das Taggeld vom Schädiger zurückfordern?
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Ständige Rechtsprechung seit 1957, zuletzt bestätigt am 24.11.2021 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1957)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Verbandsklage.OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021
- Beim Anspruch auf Taggeld handelt es sich um eine Summenversicherung.OGH 7 Ob 82/11a, 18.05.2011
- Familien-Unfallsversicherung als Schadensversicherung.OGH 7 Ob 39/86, 11.09.1986
- Von einer privaten Krankenversicherung bezahlte Heilbehandlungskosten beziehungsweise Ärztekosten unterliegen - anders als Tagegeld und Sterbegeld - der Legalzession.OGH 2 Ob 389/68, 23.01.1969
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 7 Ob 148/21x, 24.11.2021, Fall aus Wien
Genannte Normen
VersVG §67
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Was Ihnen aus einer privaten Unfallversicherung zufließt, mindert den Ersatz nicht, den der Schädiger zu leisten hat.
Ja, beim Schmerzengeld haben Sie Vorrang: Reicht die Versicherungssumme nicht aus, wird ein gerichtlich festgestelltes Schmerzengeld bevorzugt befriedigt. In allen anderen Punkten gehen die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger Ihren Forderungen im Rang vor. Der Sozialversicherungsträger und Sie gelten dabei als getrennte Gläubiger.