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Kann mein Dienstgeber das fortgezahlte Gehalt vom Schädiger zurückfordern?

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Ja. Zahlt der Dienstgeber Ihren Bezug weiter, obwohl Sie durch einen Dritten verletzt wurden, geht Ihr Ersatzanspruch gegen den Schädiger in diesem Umfang auf den Dienstgeber über. Das gilt auch bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 16.09.2021 (5 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1996)

Auch bei einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis geht der Ersatzanspruch gegen den Schädiger mit der Lohnfortzahlung auf den Dienstgeber über.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0105072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 5.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Ersatz vom Zweitschädiger nach Arbeitsunfall

Auch wenn Ihr Dienstgeber nach einem Arbeitsunfall weitgehend geschützt ist, können Sie einen zweiten Schädiger nach den allgemeinen Regeln auf Ersatz klagen. Dieser kann Ihnen ein Mitverschulden Ihres Dienstgebers nicht entgegenhalten.

günstig für Arbeitnehmer Fürsorgepflicht gegenüber Bediensteten

Stehen Sie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, muss Ihr Dienstgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht auch Ihre wirtschaftlichen Interessen wahren und fördern. Er darf nicht durch Untätigkeit vermeidbare Belastungen für Sie verursachen oder Ansprüche auf Ihre Bezüge vereiteln, die bei Erfüllung seiner Pflichten entstanden wären.

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