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Kann sich der Schädiger auf eine Kulanzzahlung der Versicherung berufen?

günstig für Versicherer betrifft Schädiger, Versicherer, Versicherungsnehmer
Nein. Wer wegen eines Schadens in Rückgriff genommen wird, kann nicht einwenden, dass die Versicherung nur aus Kulanz gezahlt hat. Auf die Versicherung gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten über, also nicht nur Schadenersatz im engeren Sinn, sondern auch Ausgleichs-, Rückgriffs- und Bereicherungsansprüche.

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Ständige Rechtsprechung seit 1960, zuletzt bestätigt am 18.11.2019 (35 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1960)

1./ Der Dritte, gegen den ein Rückgriffsanspruch geltend gemacht wird, kann nicht einwenden, dass der Versicherer eine Kulanzzahlung geleistet hat. 2./ Nach § 67 VersVG gehen alle Ersatzansprüche des Versicherten auf den Versicherer über, wobei es auf die Art eines solchen Anspruches nicht ankommt. Der Anspruch auf Ersatz des Schadens im Sinne des § 67 VersVG bedeutet nicht nur Schadenersatzansprüche im engeren Sinne, sondern insbesondere auch Ausgleichsansprüche, Regressansprüche und Bereicherungsansprüche.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080533 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 35.

Genannte Normen

VersVG §67

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Rangordnung beim Übergang von Ersatzansprüchen

Sie zuerst. Hat Ihre Versicherung Ihren Schaden nur teilweise gedeckt und übernimmt sie dafür Ihren Anspruch gegen den Schädiger, tritt dieser übergegangene Anspruch hinter Ihren offenen Rest zurück. Die Versicherung übernimmt Ihre Forderung außerdem mit allen Nachteilen, die daran haften.

günstig für Versicherungsnehmer Vorrang des Geschädigten beim Selbstbehalt

Zahlt die Versicherung nur einen Teil Ihres Schadens, etwa wegen eines Selbstbehalts, bleiben Sie für den Rest Gläubiger gegenüber dem Schädiger. Für diesen noch offenen Teil haben Sie Vorrang vor der Versicherung. Der auf die Versicherung übergegangene Teil kommt erst danach zum Zug.

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