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Bekomme ich mein Schmerzengeld vor der Krankenkasse ausbezahlt?

günstig für Geschädigter betrifft Geschädigte, Sozialversicherungsträger, Versicherer, Unfallopfer
Ja, beim Schmerzengeld haben Sie Vorrang: Reicht die Versicherungssumme nicht aus, wird ein gerichtlich festgestelltes Schmerzengeld bevorzugt befriedigt. In allen anderen Punkten gehen die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger Ihren Forderungen im Rang vor. Der Sozialversicherungsträger und Sie gelten dabei als getrennte Gläubiger.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1966, zuletzt bestätigt am 20.06.2017 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1966)

Der Sozialversicherungsträger und der durch dessen Aufwendungen begünstigte Geschädigte gelten im Rahmen des § 156 VersVG nicht als einheitlicher Gläubiger, sondern als getrennte Gläubiger. Der Gesetzgeber hat ein Vorzugsrecht des Sozialversicherungsträgers hinsichtlich der Anwendung des § 156 Abs 3 VersVG bewusst abgelehnt (mit Hinweisen auf die deutsche Lehre). Es ist aber die Sonderregelung des § 336 ASVG vor den allgemeinen Bestimmungen des § 156 VersVG zu berücksichtigen. Aus dem Zusammenhange der Sätze 1 und 2 des § 336 ASVG ist abzuleiten, dass dem Geschädigten für Schmerzengeld die bevorzugte Befriedigung aus der unzulänglichen Deckungssumme (Haftpflichtversicherung) zusteht, dass aber in allen anderen Belangen die Ersatzansprüche der Sozialversicherungsträger der Ersatzforderung des Verletzten im Range vorgehen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0080822 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 9.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Schädiger Höhe des Rückgriffs der Sozialversicherung

Steht der Anspruch des Sozialversicherungsträgers dem Grunde nach fest, ist die Höhe noch in zwei Richtungen offen. Sie richtet sich danach, was der Verletzte vom Schädiger fordern könnte, und zugleich danach, welche Leistungen ihm der Versicherungsträger zu erbringen hat.

günstig für Schädiger Rückgriff der privaten Krankenversicherung

Nein. Zahlt eine private Krankenversicherung Kranken- oder Taggeld, kann sie dafür beim Schädiger keinen Ersatz verlangen, weil es sich um eine Leistung mit fester Summe handelt. Anders ist es bei Heilbehandlungs- und Arztkosten: Diese Ansprüche gehen sehr wohl auf die Versicherung über.

Verwandte Fragen

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