Wer fordert die Heilungskosten vom Unfallverursacher zurück?
günstig für Sozialversicherungsträger betrifft Unfallgeschädigte, Patienten, Schädiger, Sozialversicherung
Trägt der Sozialversicherungsträger Ihre Heilungskosten, geht Ihr Schadenersatzanspruch in diesem Umfang von Gesetzes wegen auf ihn über. Das gilt unabhängig davon, ob er für seine Sachleistungen selbst etwas aufwenden musste. Diesen Teil des Anspruchs können Sie daher nicht mehr selbst geltend machen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 27.09.2022 (3 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1989)
Hat der Sozialversicherungsträger die Heilungskosten des Verletzten zu tragen, geht der kongruente Schadenersatzanspruch des Verletzten gegen den Schädiger im Rahmen der im § 332 Abs 1 ASVG normierten Legalzession unabhängig davon auf den Sozialversicherungsträger über, ob dieser für seine Sachleistungen allenfalls weniger aufwenden musste, als der Geschädigte ohne Sozialversicherung aufwenden hätte müssen, ohne dass in derartigen Fällen ein Teil des kongruenten Ersatzanspruches beim Verletzten verbliebe oder für Dritte, die Heilungskosten für den Verletzten aufwendeten, die Möglichkeit bestünde, den Ersatz derartiger Aufwendungen vom Schädiger zu verlangen, sei es nun im Wege eines Direktanspruches im Sinne des § 1325 ABGB oder eines Verwendungsanspruches nach § 1042 ABGB. Dies gilt für vom Sozialversicherungsträger aufgewendete Vertragsarztkosten wie für von ihm aufgewendete Kosten der Spitalsbehandlung und für Krankentransportleistungen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Kosten des Krankentransports.OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022
- Bei sozialversicherten Patienten kann eine Legalzession nach § 48 KAG nicht erfolgen.OGH 2 Ob 225/99y, 23.09.1999
- Hier: § 48 KAG.OGH 2 Ob 225/99y, 23.09.1999
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0085186 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 3.
- OGH 2 Ob 145/22w, 27.09.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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