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Wird der Schädiger frei, weil meine Versicherung gezahlt hat?

betrifft Versicherungsnehmer, Versicherer, Schädiger, Geschädigte
Zahlt die Versicherung, sollen dadurch nur der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von ihren Pflichten frei werden. Dritte, die nach der Sachlage den Schaden zu tragen haben, sollen daraus keinen Vorteil ziehen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 23.09.2025 (9 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1977)

Der Sinn der Bestimmungen des § 67 VersVG besteht darin, daß durch die Leistungen des Versicherers nur der Versicherungsnehmer und die mitversicherten Personen von ihren Verpflichtungen befreit, nicht aber Dritte, die nach der Sachlage zur Tragung des Schadens verpflichtet sind, begünstigt werden sollen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081373 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 9.

Genannte Normen

VersVG §67

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