Kann die Versicherung nach der Zahlung Ansprüche gegen andere geltend machen?
günstig für Versichererbetrifft Versicherer, Versicherungsnehmer, Schädiger, Geschädigte
Ja. Für den Übergang der Ansprüche kommt es nicht darauf an, dass der Geschädigte befriedigt wurde, sondern dass der Versicherungsnehmer befriedigt wurde. In der Haftpflichtversicherung geschieht das durch die Deckung des Schadens des Dritten. Zahlt der Versicherer an den Verletzten, gehen daher die Ausgleichs- und Rückgriffsansprüche des Versicherungsnehmers auf ihn über.
Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 16.05.2017
(13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Die Legalzession des § 67 VersVG hat schon nach dem Wortlaut der Bestimmung nicht die Befriedigung einer Forderung des dritten Geschädigten zur Voraussetzung, sondern die Befriedigung des Versicherungsnehmers. Diese geschieht in der Haftpflichtversicherung durch die Deckung des Drittschadens. Deshalb führte die Zahlung an die Verletzte durch den Kraftfahrzeughaftpflichtversicherer zum Übergang der oben genannten, den Schadenersatzansprüchen gleichgestellten Ausgleichsansprüche und Regressansprüche, die sonst dem Versicherungsnehmer zugestanden wären, auf den Versicherer.
Sie zuerst. Hat Ihre Versicherung Ihren Schaden nur teilweise gedeckt und übernimmt sie dafür Ihren Anspruch gegen den Schädiger, tritt dieser übergegangene Anspruch hinter Ihren offenen Rest zurück. Die Versicherung übernimmt Ihre Forderung außerdem mit allen Nachteilen, die daran haften.
günstig für Versicherungsnehmer Versicherungsfall in der Haftpflichtversicherung
Ja. Der Versicherungsfall tritt schon dann ein, wenn ein Dritter von Ihnen Schadenersatz fordert. Ob die Forderung berechtigt ist, spielt keine Rolle, weil der Versicherungsschutz auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche umfasst. Dass ein Versicherungsfall eingetreten ist, müssen Sie beweisen.