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Verliere ich den Neuwert, wenn sich der Wiederaufbau verzögert?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Hauseigentümer, Versicherer
Ja, das kann Ihnen passieren. Die Wiederherstellung ist Voraussetzung für den Anspruch auf den Neuwert und keine bloße Pflicht, deren Verletzung Ihnen vorwerfbar sein müsste. Verzögert sie sich oder unterbleibt sie ganz, verlieren Sie den Anspruch unabhängig davon, ob Sie etwas dafür können.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (17 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1992)

Art 25 Abs 2 ABS enthält eine Wiederherstellungsklausel. In der Neuwertversicherung enthalten diese nach herrschender Auffassung eine Fälligkeitsregelung als Teil der objektiven Risikobegrenzung (eingehend zur Frage der Beurteilung von Wiederherstellungsklauseln SZ 58/207).

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081460 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 17.

Genannte Normen

ABS Art13 Abs1; ABS Art25 Abs2; BEFLS ‑ Klipp & Klar Art6, E-ABH Art6; Klausel402 Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIV; VersVG §97; AFB 1984 Art5 Abs2; AStG 1998 Art10; ABH 2005 Art6.5; ABH 2010 Art6.5

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Sicherstellung der Wiederherstellung

Nein, eine bloße Absichtserklärung reicht in der Regel nicht. Der Anspruch auf den Betrag über dem Zeitwert entsteht schon, wenn die Verwendung des Geldes für die Wiederherstellung sichergestellt ist; Sie müssen also nicht erst bezahlt haben. Wann die Verwendung gesichert ist, wird nach Treu und Glauben beurteilt.

günstig für Versicherungsnehmer Sicherung des Wiederaufbaus

Ob der Wiederaufbau gesichert erscheint, hängt allein von den Umständen Ihres Falls ab. Eine hundertprozentige Sicherheit wird nicht verlangt. Es genügt, wenn nach Ihren Vorkehrungen keine vernünftigen Zweifel bleiben, dass Sie tatsächlich wieder aufbauen.

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