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Zahlt die Versicherung den Neuwert auch ohne Wiederaufbau?

günstig für Versicherer betrifft Versicherungsnehmer, Versicherungen, Hauseigentümer, Unternehmer
Die Bedingung, das Zerstörte wiederherzustellen, ist keine Pflicht, deren Verletzung Sie erst nachträglich Ihren Schutz kostet. Sie begrenzt von vornherein, wofür die Versicherung überhaupt einsteht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 24.06.2026 (31 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1993)

Die Wiederherstellungsklausel bei der Neuwertversicherung begründet keine Obliegenheit, sondern eine Risikobegrenzung (vgl bereits SZ 58/207).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 19 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081840 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 31.

Genannte Normen

ABH 2004 Art25; ABH 2010 Art6.5; ABS Art13 Abs1; AFB 1984 Art5 Abs2 lita; BEFLS ‑ Klipp & Klar Art6; Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIV; AEHB 2012 Art13; AFB Art9; E-ABH Art6; ABH 2005 Art6.5; ABH 2012 Art4; VersVG §97; Allgemeine Bedingungen für die Versicherung zusätzlicher Gefahren zur Feuerversicherung von Seilbahnen (AVB SEC14) allgem; Sonderbedingungen zur Tiroler Seilbahnversicherung (SBS14) allgem

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Versicherungsnehmer Sicherung des Wiederaufbaus

Ob der Wiederaufbau gesichert erscheint, hängt allein von den Umständen Ihres Falls ab. Eine hundertprozentige Sicherheit wird nicht verlangt. Es genügt, wenn nach Ihren Vorkehrungen keine vernünftigen Zweifel bleiben, dass Sie tatsächlich wieder aufbauen.

günstig für Versicherungsnehmer Sicherstellung der Wiederherstellung

Nein, eine bloße Absichtserklärung reicht in der Regel nicht. Der Anspruch auf den Betrag über dem Zeitwert entsteht schon, wenn die Verwendung des Geldes für die Wiederherstellung sichergestellt ist; Sie müssen also nicht erst bezahlt haben. Wann die Verwendung gesichert ist, wird nach Treu und Glauben beurteilt.

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