Genügt meine Absichtserklärung, das Geld für den Wiederaufbau zu verwenden?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.03.2026 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Art 19 ABL 2014. Bloße Absichtserklärung, Bauplanung.OGH 7 Ob 180/24g, 18.12.2024
- Hier: Absichtserklärung, nicht dokumentierte Beträge zurückzuzahlen, begründet keine Sicherstellung nach Art 6.5 ABH 2005.OGH 7 Ob 134/22i, 09.11.2022
- Wann die Verwendung gesichert ist, ist nach Treu und Glauben zu entscheiden.OGH 7 Ob 167/14f, 05.11.2014
- Hier: Art 6.5 ABH 2002.OGH 7 Ob 262/07s, 12.12.2007
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0081868 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 15.
- OGH 7 Ob 205/25k, 25.03.2026, Fall aus Wien
- OGH 7 Ob 180/24g, 18.12.2024, Fall aus Tirol
Genannte Normen
ABH 2005 Art6.5; ABH 2010 Art6.5; Sonderbedingungen für die Neuwertversicherung industrieller und gewerblicher Anlagen PktIV
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei einer strengen Wiederherstellungsklausel entsteht Ihr Anspruch zunächst nur in Höhe des Zeitwerts. Den Rest bis zum Neuwert bekommen Sie erst, wenn Sie die Wiederherstellung tatsächlich durchgeführt oder fristgerecht gesichert haben.
Ja, das kann Ihnen passieren. Die Wiederherstellung ist Voraussetzung für den Anspruch auf den Neuwert und keine bloße Pflicht, deren Verletzung Ihnen vorwerfbar sein müsste. Verzögert sie sich oder unterbleibt sie ganz, verlieren Sie den Anspruch unabhängig davon, ob Sie etwas dafür können.